Achtung
Jede Anzeige oder Beschwerde gegen einen Polizisten oder eine Einheit der Polizei, die auf offensichtlich irreführenden oder frei erfundenen Sachverhalten beruht und die den betroffenen Polizeiangehörigen schaden soll, kann als böswillig sowie als Falschbeschuldigung gemäß Artikel 443 f.f. des belgischen Strafgezetsbuches (Code Pénal) bestraft werden.
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